Seven Tees Golf & Bar

Stand: 01.01.2022

I. GELTUNGSBEREICH
Für alle Geschäfte mit Kunden und der Cuda GmbH (nachfolgend die „Cuda GmbH “ genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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II. ANGEBOTE / AUFTRÄGE
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die Cuda GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Um das Catering ausführen zu können, muss der Cuda GmbH eine schriftliche Beauftragung, sowie eine Anzahlung über 80 % des Auftragswertes bis zum vorgegebenem Zahlungsziel vorliegen.

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III. TEILNEHMERZAHL
Die endgültige Zahl der Teilnehmer und die für die Veranstaltung wichtigen Details müssen der Cuda GmbH 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist die Cuda GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen bzw. zu erhöhen. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

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IV. LEISTUNGEN/WARENANGEBOT
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Cuda GmbH. Das umfangreiche Sortiment ist immer saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einige Speisen oder Deko-/Artikel vorübergehend nicht verfügbar sein, behält sich die Cuda GmbH einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Dieses Angebot ist dann als Vorschlag zu betrachten, den der Kunde nach gewünschter Art und Weise verändern kann. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen (Speiselieferungen) übernimmt die Cuda GmbH ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keinerlei Haftung für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes. Personaleinsatzzeiten sind geschätzte Werte, es werden die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Mindestbuchungszeit für Servicemitarbeiter beträgt 5 Stunden. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, keine oder keine funktionierenden Aufzüge etc. sind durch den Auftraggeber möglichst bei der Bestellung, spätestens jedoch 4 Werktage vor Lieferung mitzuteilen, damit sich die Cuda GmbH zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Bei unerwartetem Mehraufwand, auch nach stattgefundener Veranstaltung wie z. B. nachträgliches Sortieren und Ordnen von Inventar oder Equipment wird pro Mitarbeiter und Stunde mit 32,50 €/netto berechnet.

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V. PREISE
Es gelten ausschließlich die Preise der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, diesen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Cuda GmbH an Dritte.

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VI. STORNIERUNG
Wird ein Auftrag, der nicht der vorstehenden Freistellungsregelung unterfällt, vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gekündigt oder anderweitig storniert, ist die Cuda GmbH berechtigt, eine Ausfallentschädigung wie folgt zu berechnen: a) Bei Eingang der Kündigungserklärung bei der Cuda GmbH bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Vertragspreises, danach b) bei Eingang der Kündigungserklärung bei der Cuda GmbH bis zu 7 Tage vor VeranstaItungsbeginn 90 % des Vertragspreises, danachc) bei Eingang der Kündigungserklärung bei weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Vertragspreises. d) Geht die Stornierung des Auftraggebers am Tage der Veranstaltung ein oder erweist sich am Tage der Veranstaltung die Leistung der Cuda GmbH aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, als undurchführbar, so ist die Cuda GmbH berechtigt, 100 % des Vertragspreises zu berechnen. Der Vertragspreis ergibt sich jeweils aus der letztgültigen Auftragsbestätigung bzw. in Ermangelung einer solchen des letztgültigen Angebotes. Bei der Berechnung vorgenannter Fristen werden nur Stornierungserklärungen berücksichtigt, die gegenüber der Cuda GmbH zumindest in Textform abgegeben wurden. Mündliche Stornierungen zählen nur, wenn sie durch Die Cuda GmbH in Textform gegenbestätigt sind. Die vorgenannten Stornierungskosten gelten entsprechend auch bei nachträglicher Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl. Das Recht des Auftraggebers, nachzuweisen, dass Die Cuda GmbH durch die Stornierung ein geringerer Ausfallschaden entstanden ist, bleibt durch diese Regelung unberührt.Liebe Kunden, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Veranstaltungsrisiko nicht vollständig übernehmen können. Im Falle einer Corona-bedingten Absage (auch bei gesetzlichen Verbot und sog. “höherer Gewalt”) müssen wir 70% Stornogebühr auf die Leistungen berechnen. Zugemietete Leistungen oder für Sie beschaffte Waren werden zu 100% abgerechnet.

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VII. KÜNDIGUNGEN DURCH DIE CUDA GMBH
Die Cuda GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, wenn: – die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf gefährdet/und oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann – der Ruf sowie die Sicherheit von Die Cuda GmbH gefährdet wird – vereinbarte Abschlagszahlungen nicht termingerecht eingehen – im Falle höherer Gewalt

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VIII. ZAHLUNG
Bei allen Aufträgen ist vor Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 80% des zu erwarteten Auftragswertes bis zum vorgegebenen Zahlungsziel zu leisten. Der Restbetrag ist fällig innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag abweichend schriftlich vereinbart werden. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Die Cuda GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, höchstens jedoch 8 %, zu fordern.

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iX. MÄNGEL
Beanstandungen wegen offensichtlichen Mängeln müssen unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Cuda GmbH als vom Kunden akzeptiert. Sofern die Cuda GmbH zusätzliche Leistungen Dritter vermittelt, haftet die Cuda GmbH nur für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritter. Etwaige Mängelansprüche sind vom Kunden direkt an den Dritten zu richten.

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X. FEHLENDE ODER BESCHÄDIGTE GEGENSTÄNDE
Für Beschädigungen die durch den Kunden oder durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Bei Beschädigung, Bruch oder Schwund des gestellten Equipments (Geräte, Geschirr & Besteck, Gläser, Dekoration etc.) wird dies dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

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XI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
a) Die Cuda GmbH haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
c) Die Cuda GmbH ist dem Auftraggeber zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.

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XII. SICHERHEITSLEISTUNGEN
Die Cuda GmbH kann vom Kunden die Leistung einer angemessenen Kaution oder anderer Sicherheiten zur Sicherheit der vereinbarten Vergütung oder der Kostenrisiken aus der Veranstaltung verlangen. Dies gilt insbesondere: – Wirtschaftsauskünfte eine mangelnde Bonität des Kunden annehmen lassen – der Kunde eine (auch vorübergehende) eingeschränkte Zahlungsfähigkeit erklärt – der Kunde sich mit (Voraus-) Zahlungen in Verzug befindet – der Kunde keinen Sitz im Inland unterhält.

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XIII. REFERENZEN/REFERENZFOTOS
Der Auftraggeber räumt der Cuda GmbH das Recht ein, während der Veranstaltung Fotos anzufertigen, seine Firma und das dazugehörige Logo zu Zwecken der Eigenwerbung zu benennen und schriftlich und bildlich einzusetzen (z. B. auf der eigenen Homepage/Kundenreferenz/Mailing)

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XIV. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

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XV. GEMA-GEBÜHREN
Anfallende GEMA-Gebühren, andere etwaige Abgaben oder zu erbringende Steuern werden vom Auftraggeber übernommen.

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XVI. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.